ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Teil 1: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die netzhaus AG (nachfolgend „NETZHAUS“ genannt) erbringt ihre Leistungen (Kauf von Hard- und Software, Installation und Konfiguration von Hard- und/oder Software, Schulungen und Support) auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für Verträge, die zukünftig zwischen den Parteien zustande kommen sollten, selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt NETZHAUS nicht an, es sei denn, NETZHAUS hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn NETZHAUS in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer.
(4) Individualabreden gelten nur, soweit sie schriftlich niedergelegt werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB sowie aus den in den Angeboten und Preislisten getroffenen Regelungen. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch NETZHAUS.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von NETZHAUS sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
(2) Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung bei dem Kunden, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch NETZHAUS zustande.
(3) In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von NETZHAUS schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich als Netto-Beträge in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Alle Leistungen von NETZHAUS werden gemäß der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste von NETZHAUS oder auf Grundlage einer individuellen Preisvereinbarung erbracht.
(3) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung den in ihr enthaltenen Forderungsbetrag bezahlt.
(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist NETZHAUS berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu verlangen.
§ 5 Pflichten des Kunden/Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen unverzüglich nach Anlieferung/Erbringung auf deren ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Etwaige Mängel wird der Kunde gegenüber NETZHAUS unverzüglich, möglichst schriftlich und wenn zumutbar in einer für NETZHAUS nachvollziehbaren Form, mitteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht). Bei Mängeln, die erst später offensichtlich werden, gilt § 6 dieser AGB. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung/Erbringung in Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt.
§ 6 Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
(1) NETZHAUS haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NETZHAUS, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(2) NETZHAUS haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig sind. In diesem Fall haftet NETZHAUS nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden musste. NETZHAUS haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(3) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit Übergabe der Vertragsgegenstände.
(4) Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen und Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(6) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
(7) Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Bei einem durch NETZHAUS verschuldeten Datenverlust haftet NETZHAUS deshalb der Höhe nach begrenzt auf die Kosten, die bei ordnungsgemäßer Sicherung der Daten durch den Kunden entstanden wären.
(8) Der Kunde übernimmt in Bezug auf alle Lieferungen und Leistungen von NETZHAUS in Durchführung dieses Vertrages eine Untersuchungs- und Rügepflicht entsprechend § 377 HGB (vgl. § 5 dieser AGB).
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Vertragsgegenstände im Eigentum von NETZHAUS. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern und NETZHAUS auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.
§ 8 Datenschutz
NETZHAUS ist im Umgang mit persönlichen Daten an die Datenschutzerklärung gebunden. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter (https://www.netzhaus.ag/datenschutz/) einsehbar.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass NETZHAUS personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb des Unternehmens von NETZHAUS und ihrer Erfüllungsgehilfen.
NETZHAUS darf mit dem Kunden auf elektronischem oder anderem Weg zum Zwecke der Vertragsabwicklung kommunizieren.
Eine Kopie des Vertragstextes, welche die Vertragsdaten enthält, wird durch NETZHAUS gespeichert. Die gespeicherten Informationen kann der Kunde bei NETZHAUS abrufen.
Beim Verdacht einer strafbaren Handlung behält sich NETZHAUS vor, die erhobenen Angaben gegenüber den Vertragspartnern, Dritten oder den Ermittlungsbehörden offen zu legen.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von NETZHAUS in Potsdam.
(4) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von NETZHAUS in Potsdam.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Selbiges gilt für eventuelle Regelungslücken.
TEIL 2: ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN
§ 1 Kauf von Hardware
(1) Die Lieferung erfolgt frei Haus an die im Angebot angegebene inländische Anschrift. Lieferungen in das Ausland erfolgen nach gesonderter Vereinbarung im Angebot.
(2) Mit Übergabe der Produkte an den von NETZHAUS bestimmten Frachtführer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. NETZHAUS wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden eine entsprechende Frachtversicherung auf Kosten des Kunden abschließen.
(3) Die Lieferfrist ist dem Angebot zu entnehmen. Wird NETZHAUS trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt, an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen) gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird NETZHAUS in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird NETZHAUS von ihren Leistungspflichten befreit.
a. Der Kunde wird die Vertragshardware nach Erhalt installieren und konfigurieren. Es ist Sache des Kunden, dass die hierfür gemäß den Richtlinien des Herstellers erforderliche System- Umgebung bereit steht. Auf Wunsch des Kunden übernimmt NETZHAUS die Installation und Konfigurierung auf der Basis einer gesondert schriftlich abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten.
b. Einweisung und Schulung leistet NETZHAUS nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung auf der Basis der jeweils anwendbaren Preislisten.
§ 2 Kauf von Software
(1) NETZHAUS verkauft dem Kunden Software, die separaten Software-Lizenzbestimmungen unterliegt. Es gelten grundsätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers. Die Software-Lizenzbestimmungen sind den Software-Medien und Produktleitfäden, den Bedienungsanleitungen oder sonstigen Dokumenten beigefügt, die dem Kunden bei der Installation oder Benutzung der Software übergeben bzw. zur Verfügung gestellt werden.
(2) Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt:
a. die Software zu kopieren (ausgenommen sind Sicherungskopien), zu adaptieren, zu lizenzieren, zu verkaufen, abzutreten, zu unterlizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu belasten;
b. die Software an mehr als der zugelassenen Anzahl lizenzierter Arbeitsplätze für Simultanbenutzer, Standorte oder entgegen sonstigen in den betreffenden Servicedokumenten vorgegebenen Kriterien zu benutzen.
(3) Installation, Schulung
a. Für die Installation der Software verweist NETZHAUS auf die in der Bedienungsanleitungen beschriebenen Installationshinweise, insbesondere auf die Hard- und Softwareumgebung, die beim Kunden vorhanden sein muss. Auf Wunsch des Kunden übernimmt NETZHAUS die Installation der Software auf der Basis einer gesondert schriftlich abzuschließenden Vereinbarung und der jeweils anwendbaren Preislisten.
b. Einweisung und Schulung leistet NETZHAUS nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung auf der Basis der jeweils anwendbaren Preislisten.
(4) Mitwirkungs- und Informationspflichten des Kunden
a. Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht; über Zweifelsfragen hat er sich vor Vertragsschluss durch Mitarbeiter von NETZHAUS bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.
b. Die Einrichtung einer funktionsfähigen – und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Vertragsgegenstände ausreichend dimensionierten – Hard- und Softwareumgebung für die Vertragsgegenstände liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Der Kunde beachtet die für die Installation und den Betrieb der Software gegebenen Hinweise.
c. Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse).
§ 3 Installation und Konfiguration von Hard- und/oder Software
(1) Leistungsumfang
Gegenstand dieser Bedingung ist die Installation und Konfiguration von Hard-/ und Software. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen. Die Erfüllung bestimmter Funktionsmerkmale oder die Beseitigung von Fehlern gehört nicht zum Leistungsgegenstand.
(2) Installations- und Konfigurationsvoraussetzungen
Voraussetzung für eine Installation/Konfiguration durch NETZHAUS ist insbesondere der ungehinderte Zugang, die Bereitstellung der Hardware beziehungsweise Softwarelizenzen sowie die Bereitstellung ausgebildeten Bedienungspersonals durch den Kunden. Die für die rechtzeitige Schaffung der jeweils erforderlichen Installationsvoraussetzungen entstehenden Kosten hat der Kunde auf seine Kosten zu tragen.
Von NETZHAUS nicht zu vertretende Wartezeiten, zusätzliche Reisekosten und -zeiten sowie Arbeiten, die aus vom Kunden zu vertretenden Gründen geleistet werden, werden unter Ansatz der bei der NETZHAUS geltenden Stundensätze laut jeweils gültiger Preisliste zusätzlich berechnet.
(3) Abschluss der Installation/Konfiguration
Die Installation/Konfiguration ist abgeschlossen, wenn die Programmdateien auf der Hardware des Kunden gespeichert sind und die nötigen Einstellungen auf die Systemparameter vorgenommen wurden. Nach Beendigung der Installation wird dem Kunden ein Leistungsnachweis durch NETZHAUS per E-Mail zugesandt.
(4) Soweit der Kunde nicht ausdrücklich vorab darauf hinweist, darf NETZHAUS davon ausgehen, dass alle Daten des Kunden, mit denen NETZHAUS in Berührung kommen kann, gesichert sind. Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.
§ 4 Schulungen
(1) Leistungsumfang
Im Rahmen der Schulungen/Workshops werden die Mitarbeiter des Kunden mit der Bedienung der Produkte vertraut gemacht. Die Einzelheiten des Leistungsumfangs und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Anmeldung durch den Kunden
Die Anmeldung erfolgt durch schriftliche Bestätigung des Angebots von NETZHAUS durch den Kunden gegenüber NETZHAUS.
(3) Absage einer Schulung/ eines Workshops durch NETZHAUS
Bei einer kurzfristigen Absage einer Schulung bzw. eines Workshops durch NETZHAUS aus wichtigem Grund (bspw. Krankheit des Schulungsleiters, höhere Gewalt) besteht kein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Kosten, die bereits im Rahmen der Vorbereitung der Schulung/des Workshops angefallen sind.
(4) Austausch von Teilnehmern, Stornierung durch den Kunden
Der Kunde ist berechtigt, bis zum Beginn der Veranstaltung statt des gemeldeten Teilnehmers einen anderen Mitarbeiter anzumelden, soweit dieser die Voraussetzungen für die jeweilige Schulung bzw. den Workshop gemäß dem Schulungsprogramm erfüllt. Bei Stornierung der Anmeldung bis 7Arbeitstage vor dem Schulungstermin entstehen dem Kunden keine Kosten. Im Falle einer Absage ab 6 Arbeitstagen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Kursgebühr berechnet. Bei Nichtteilnahme, Stornierung am Veranstaltungstag und bei zeitweiser Teilnahme berechnet NETZHAUS die vollen Schulungsgebühren zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, NETZHAUS einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachzuweisen.
§ 5 Support
(1) Vorbehaltlich abweichender Regelungen in einem gesonderten Vertrag, gelten im Falle der Vereinbarung der Leistungserbringung des Supports die Regelungen dieses § 5.
(2) NETZHAUS erbringt fernmündlich, per E‐Mail oder per Fernwartung Kurzberatung bei auftretenden Mängeln, Installations‐ oder Anwendungsproblemen, Störungen oder sonstigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Abläufen der Hard‐ und/oder Software in deutscher oder englischer Sprache während der allgemeinen Servicezeit (Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr MEZ, außer an gesetzlichen Feiertagen in Brandenburg).