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Wednesday, September 08, 2010  | Home » Systemhaus » Datenschutz
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Datenschutz und Datensicherheit  Datenschutz und Datensicherheit Minimize

Als Geschäftsführer sind Sie für den Schutz der betrieblichen Daten verantwortlich. Falls in Ihrem Unternehmen mehr als neun Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, dann schreibt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor. Die Verarbeitung personenbezogenen Daten umfasst bspw. auch Arbeitsvorgänge am Rechner, die Ihre Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter betreffen. Neben der Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten erlaubt das BDSG auch die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten, was wesentliche Vorteile mit sich bringt.

  • Keine Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Höhere Effizienz
  • Ihre Mitarbeiter können sich auf das Kerngeschäft konzentrieren

Hinzu kommt, dass auf Grund von Interessenkonflikten Geschäftsführer, Personal-, IT-Leiter und Administratoren für die Bestellung als betrieblicher Datenschutzbeauftragter ausscheiden.
Als externer Datenschutzbeauftragter können wir Sie bei der Einhaltung des Datenschutzes unterstützen und helfen Ihnen bei der Erstellung der für Ihr Unternehmen notwendigen Unterlagen.

Für weitere Informationen zum Thema externer Datenschutzbeauftragter nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.


  
 
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