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Direktkontakt
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Sicherheit im drahtlosen Netzwerk...
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...ist nicht länger eine private Angelegenheit und abhängig vom Sicherheitsempfinden des Betreibers – so der Tenor einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg (Aktenzeichen 308 O 407 / 06).

Gegen die Betreiberin eines unverschlüsselten und damit nicht zureichend gesicherten kabellosen Netzwerks wurde im Rahmen einer Untersuchung von in Peer-To-Peer Tauschbörsen eingestellten Daten eine einstweilige Verfügung erwirkt, obwohl die Eigentümerin des WLAN-Zugangspunktes in einer eidesstattlichen Versicherung erklärte die fraglichen Daten nicht veröffentlicht zu haben.
Durch die Bereitstellung eines unverschlüsselten Funknetzes – so die Richter – habe die Anschlussinhaberin es Dritten ermöglicht, ihren Internetzugang zu nutzen und Rechtsverletzungen zu begehen.
Schützen Sie sich! Wir helfen Ihnen, rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen und Ihr WLAN sicher zu machen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
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